Auszug aus der Entgeltordnung für die Musikschule Wermelskirchen e.V. in der Fassung vom 01.10.2019
§ 1
Für den Unterricht an der Musikschule Wermelskirchen e.V. wird ein Entgelt nach den folgenden Sätzen erhoben:
wöchentl. Entgelt jährl. Entgelt monatl.
1) Klassenunterricht
Musikalische Früherziehung 60 min. € 300,00 € 25,00
2) Gruppenunterricht
2 Teilnehmer 30 min. € 408,00 € 34,00
2 Teilnehmer 45 min. € 576,00 € 48,00
2 Teilnehmer 60 min. € 732,00 € 61,00
3 Teilnehmer 45 min. € 396,00 € 33,00
3 Teilnehmer 60 min. € 516,00 € 43,00
4 Teilnehmer 45 min. € 384,00 € 32,00
3) Einzelunterricht
1 Teilnehmer 30 min. € 756,00 € 63,00
1 Teilnehmer 45 min. € 1.014,00 € 84,50
1 Teilnehmer 60 min. € 1.248,00 € 104,00
4) Ensembles
Die Teilnahme an allen Ensembles ist für SchülerInnen der Musikschule sowie deren Eltern frei.
Von externen Teilnehmern wird ein Entgelt in folgender Höhe erhoben:
SchülerInnen, Studenten, Auszubildende € 168,00 € 14,00
Menschen mit Behinderung € 168,00 € 14,00
Erwachsene € 246,00 € 20,50
§ 2
Für die Überlassung von Mietinstrumenten zu Unterrichtszwecken wird eine monatliche Miete nach den folgenden Sätzen erhoben:
alle Instrumente € 144,00 € 12,00
Holzblasinstrumente ab 2. Jahr € 180,00 € 15,00