Änderung der Coronaschutzverordnung ab dem 22. Februar 2021
Als wichtigste Änderung der neuen Verordnung gilt, dass Grundschüler*innen im Einzelunterricht wieder präsent in der Musikschule unterrichtet werden dürfen. Der Gruppenunterricht sowie Unterricht für alle anderen Altersgruppen sind weiterhin in Präsenz untersagt.
In der neuen ab 22. Februar bis zum 7. März 2021 gültigen Coronaschutzverordnung heißt es im Wortlaut:
„(1) Sämtliche Bildungs-, Aus- und Weiterbildungsangebote einschließlich kompensatorischer Grundbildungsangebote … und musikalischer Unterricht sind in Präsenz untersagt, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist. …
Ausgenommen von dem Verbot nach Satz 1 sind
1. Einzelunterricht beziehungsweise andere Einzelbildungsmaßnahmen außerhalb geschlossener Räumlichkeiten,
7. der musikalische Unterricht in Präsenz
a) als Einzelunterricht für Kinder bis zum Eintritt in die weiterführende Schule oder
b) wenn dieser in die Angebote der Kindertagesbetreuung oder Schulen der Primarstufe integriert ist oder in Kooperation mit diesen ausschließlich für die in den Einrichtungen gebildeten festen Gruppen von Kindern einer Schule oder eines Betreuungsangebots angeboten wird.
Unsere Lehrkräfte werden individuell Absprachen treffen, wie sie den Unterricht durchführen. Auch die Durchführung des Einzelunterrichts für Grundschüler*innen als online-Unterricht ist weiterhin möglich.
Für alle anderen Unterrichtsformen und Schülerinnen und Schüler bieten wir weiterhin digitale Ersatzangebote.
Eine Entscheidung zum Unterricht in Kooperationen und der Musikalischen Früherziehung in KiTas folgt in dieser Woche.
Sollten Sie Fragen zur neuen Verordnung oder zur individuellen Absprache mit unseren Lehrkräften haben, bitte wenden Sie sich direkt an uns!