Lockdown verlängert
Mit der erneuten Verlängerung des Lockdowns ist musikalischer Unterricht in Präsenz weiterhin untersagt. Siehe § 7 der Coronaschutzverordnung (gültig ab dem 25. Januar 2021): „(1) Sämtliche Bildungs-, Aus- und Weiterbildungsangebote … von … sonstigen nicht unter § 6 fallenden öffentlichen, kirchlichen oder privaten außerschulischen Anbietern, Einrichtungen und Organisationen sowie Angebote der Selbsthilfe und musikalischer Unterricht sind in Präsenz untersagt. …“
Unsere Lehrkräfte bleiben mit Ihnen wegen digitaler Angebote und des online-Unterrichts in Verbindung.