Präsenzunterricht ab 16. Dezember untersagt
Ab Mittwoch, den 16. Dezember 2020 ist der Präsenzunterricht an den öffentlichen Musikschulen in NRW untersagt. Siehe § 7 der Coronaschutzverordnung (gültig ab 16. Dezember): „(1) Sämtliche Bildungs-, Aus- und Weiterbildungsangebote … von … 3. sonstigen nicht unter § 6 fallenden öffentlichen, kirchlichen oder privaten außerschulischen Anbietern, Einrichtungen und Organisationen sowie Angebote der Selbsthilfe und musikalischer Unterricht sind in Präsenz untersagt. …“
Unsere Lehrkräfte werden sich mit ihren Schüler*innen wegen digitaler Unterrichtsangebote oder Nachholstunden für die vom Verbot betroffenen Stunden in Verbindung setzen.
Die neue Verordnung des Landes NRW wurde am Abend des 14. Dezember veröffentlicht und ist bis einschließlich 10. Januar 2021 gültig.
Leider dürfen wir bei unserem musikalischen Adventskalender ebenfalls ab dem 16.12.2020 kein Törchen mehr öffnen.
Wir gehen derzeit davon aus, unsere Musikschulangebote ab dem 11. Januar 2021 wieder regulär anbieten zu können.