Auszug aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen

I. Unterrichtsverträge

Vertragsdauer, Kündigung

Der Vertrag wird, wenn nicht nach Art der Unterrichtsveranstaltung eine bestimmte Dauer vor­gesehen ist, auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Unterrichtsverträge können von beiden Seiten – unbeschadet des Rechts zur (außerordentli­chen) Kündigung aus wichtigem Grund – mit einer Frist von einem Monat zum 1. Oktober und 1. März eines jeden Jahres gekündigt werden.
Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, innerhalb der ersten drei Monate mit einer 2-Wochen-Kündigungsfrist bis Monatsende den Unterrichtsvertrag zu kündigen.

Die SchülerInnen bzw. deren Erziehungsberechtigte sind berechtigt, den Unterrichtsvertrag bei Fortzug oder länger dauernder Krankheit mit einer Frist von 2 Wochen zum Ablauf des laufenden Kalendermonats zu kündigen. Ein Kündigungstermin, der weniger als 4 Wochen vor oder innerhalb der Ferienzeit liegt, ist jedoch ausgeschlossen.

Die Musikschule kann den Vertrag kündigen, wenn:

  • nach Auffassung der zuständigen Lehrkraft und der Schulleitung
    keine Aussicht auf weiteren Unterrichtserfolg besteht
  • nicht vorhersehbare Umstände eintreten, die die Musikschule nicht nur
    vorübergehend daran hindern, den Unterrichtsvertrag zu erfüllen.

Sämtliche Kündigungen – auch außerordentliche – bedürfen der Schriftform.

 

II. Mietverträge

Vertragsdauer, Kündigung

Der Vertrag wird auf die Dauer von höchstens 2 Jahren geschlossen. Sollte das Instrument nach Ablauf der Vertragsdauer von der Musikschule nicht benötigt und zurückgefordert wer­den, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum Ende des laufenden Schulhalbjahres.

Der Mieter kann das Mietverhältnis jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monats­ende ordentlich kündigen.

Die Musikschule kann das Mietverhältnis fristlos kündigen,

  • wenn der Mieter das Instrument nicht sorgsam behandelt
  • wenn der Unterricht in dem entsprechenden Fach beendet wird.

Im Mietpreis ist der Beitrag für eine allgemeine Instrumentenversicherung enthalten. Der Mie­­ter haftet jedoch für Schäden, die er dem Instrument durch grobe Fahrlässigkeit oder wil­lentlich zufügt.

 

So erreichen Sie uns
Musikschule Wermelskirchen
Eich 6-8
42929 Wermelskirchen
Telefon: +49 (0)2196 882240

E-Mail: info@musikschule-wermelskirchen.de

Sprechzeiten
Mo., Di., Do., Fr.
9.00 – 12.00 Uhr
Di. & Do.
15.00 – 17.00 Uhr
außer in den Schulferien

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