Auszug aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen
I. Unterrichtsverträge
Vertragsdauer, Kündigung
Der Vertrag wird, wenn nicht nach Art der Unterrichtsveranstaltung eine bestimmte Dauer vorgesehen ist, auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Unterrichtsverträge können von beiden Seiten – unbeschadet des Rechts zur (außerordentlichen) Kündigung aus wichtigem Grund – mit einer Frist von einem Monat zum 1. Oktober und 1. März eines jeden Jahres gekündigt werden.
Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, innerhalb der ersten drei Monate mit einer 2-Wochen-Kündigungsfrist bis Monatsende den Unterrichtsvertrag zu kündigen.
Die SchülerInnen bzw. deren Erziehungsberechtigte sind berechtigt, den Unterrichtsvertrag bei Fortzug oder länger dauernder Krankheit mit einer Frist von 2 Wochen zum Ablauf des laufenden Kalendermonats zu kündigen. Ein Kündigungstermin, der weniger als 4 Wochen vor oder innerhalb der Ferienzeit liegt, ist jedoch ausgeschlossen.
Die Musikschule kann den Vertrag kündigen, wenn:
- nach Auffassung der zuständigen Lehrkraft und der Schulleitung
keine Aussicht auf weiteren Unterrichtserfolg besteht
- nicht vorhersehbare Umstände eintreten, die die Musikschule nicht nur
vorübergehend daran hindern, den Unterrichtsvertrag zu erfüllen.
Sämtliche Kündigungen – auch außerordentliche – bedürfen der Schriftform.
II. Mietverträge
Vertragsdauer, Kündigung
Der Vertrag wird auf die Dauer von höchstens 2 Jahren geschlossen. Sollte das Instrument nach Ablauf der Vertragsdauer von der Musikschule nicht benötigt und zurückgefordert werden, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum Ende des laufenden Schulhalbjahres.
Der Mieter kann das Mietverhältnis jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich kündigen.
Die Musikschule kann das Mietverhältnis fristlos kündigen,
- wenn der Mieter das Instrument nicht sorgsam behandelt
- wenn der Unterricht in dem entsprechenden Fach beendet wird.
Im Mietpreis ist der Beitrag für eine allgemeine Instrumentenversicherung enthalten. Der Mieter haftet jedoch für Schäden, die er dem Instrument durch grobe Fahrlässigkeit oder willentlich zufügt.
So erreichen Sie uns
Musikschule Wermelskirchen
Eich 6-8
42929 Wermelskirchen
Telefon: +49 (0)2196 882240
E-Mail: info@musikschule-wermelskirchen.de
Sprechzeiten
Mo., Di., Do., Fr.
9.00 – 12.00 Uhr
Di. & Do.
15.00 – 17.00 Uhr
außer in den Schulferien
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