ACHTUNG! Neue Entgeltordnung ab 01.10.2024
Entgeltordnung 2024
Entgeltordnung für die Musikschule Wermelskirchen e.V. in der Fassung vom 17.09.2024
- 1 Für den Unterricht an der Musikschule Wermelskirchen e.V. wird ein Entgelt nach den folgenden Sätzen erhoben:
wöchentl. Entgelt Entgelt
1) Klassenunterricht Unterricht jährlich monatlich
Musikalische Früherziehung 60 Min. € 330,00 € 27,50
Musiküsse 45 Min. € 330,00 € 27,50
Bläser-AG 45 Min. € 422,40 € 35,20
2) Gruppenunterricht
2 Teilnehmer 45 Min. € 673,20 € 56,10
3 Teilnehmer 45 Min. € 435,60 € 36,30
3) Einzelunterricht
30 Min. € 831,60 € 69,30
45 Min. € 1247,40 € 103,95
60 Min. € 1663,20 € 138,60
4) Ensembles/Bands
Die Teilnahme an allen Ensembles/Bands ist für SchülerInnen der Musikschule sowie deren Eltern frei. Von externen Teilnehmern wird ein Entgelt in folgender Höhe erhoben:
SchülerInnen, Studierende, Auszubildende 60 Min. € 184,80 € 15,40
Menschen mit Behinderung 60 Min. € 184,80 € 15,40
Erwachsene 60 Min. € 270,60 € 22,55
5) Musiktheorie
4 Teilnehmer 45 Min. € 422,40 € 35,20
Entgelt einmalig
6) Instrumententickets
5er Einzelunterricht 45 Min. € 210,00
5er Partnerunterricht (2 Teilnehmer) 45 Min. € 115,00
10er Einzelunterricht 45 Min. € 420,00
10er Partnerunterricht (2 Teilnehmer) 45 Min. € 230,00
Alle Entgelte der oben aufgeführten Angebote gelten pro Teilnehmer.
7) Klangtestticket
1-3 Teilnehmer 45 Min. € 33,00
Das Entgelt für das Klangtestticket ist der Komplettpreis für 1-3 Teilnehmer.
§ 2
Für die Überlassung von Mietinstrumenten zu Unterrichtszwecken wird eine monatliche Miete nach den folgenden Sätzen erhoben:
Entgelt Entgelt
Jährlich monatlich
alle Instrumente € 198,00 € 16,50
Alle Unterrichte und Mietinstrumente werden im Rahmen der Verfügbarkeit zugeteilt.
Musikwichtel in der Kita:
- Einkommen
- unter € 12.000,00 kein Entgelt
- bis € 24.000,00 € 7,20
- bis € 36.000,00 € 9,40
- bis € 48.000,00 € 11,60
- bis € 60.000,00 € 14,40
- bis € 72.000,00 € 16,70
- bis € 84.000,00 € 18,90
- bis € 96.000,00 € 21,00
- über € 96.000,00 € 23,30
MFE in der Kita:
- Einkommen
- unter € 12.000,00 kein Entgelt
- bis € 24.000,00 € 14,40
- bis € 36.000,00 € 18,90
- bis € 48.000,00 € 23,30
- bis € 60.000,00 € 27,80
- bis € 72.000,00 € 32,70
- bis € 84.000,00 € 37,70
- bis € 96.000,00 € 42,20
- über € 96.000,00 € 46,60
Allgemeine Bedingungen der Musikschule Wermelskirchen e.V.
für Unterrichts- und Mietverträge
I. Schulordnung
Aufgabe
Die Musikschule Wermelskirchen e.V. ist ein gemeinnütziger Verein und bietet ein umfangreiches und umfassendes musikpädagogisches Angebot in der Gemeinde Wermelskirchen an. Aufgabe der Musikschule ist es Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik heranzuführen und individuell zu fördern.
Die Musikschule ist Mitglied im Verband deutscher Musikschulen (VdM). Damit ist die Musikschule Wermelskirchen e.V. den hohen Qualitätsstandards und Grundsätzen des Verbandes verpflichtet.
Unterrichtsvertrag
Unterricht an der Musikschule Wermelskirchen wird aufgrund eines Unterrichtsvertrags erteilt. Der Unterrichtsvertrag wird mittels Anmeldung bzw. Ummeldung geschlossen und erlangt mit der Aufnahmebestätigung Gültigkeit.
Vertragsdauer
Der Vertrag wird, wenn nicht nach Art der Unterrichtsveranstaltung eine bestimmte Dauer vorgesehen ist, auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Kündigung
Unterrichtsverträge können von beiden Seiten – unbeschadet des Rechts zur (außerordentlichen) Kündigung aus wichtigem Grund – mit einer Frist von einem Monat zum 1. Oktober und 1. März eines jeden Jahres gekündigt werden.
Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, innerhalb der ersten drei Monate mit einer 2-Wochen-Kündigungsfrist bis Monatsende den Unterrichtsvertrag zu kündigen.
Die Schüler*innen bzw. deren Erziehungsberechtigte sind berechtigt, den Unterrichtsvertrag bei Fortzug oder länger dauernder Krankheit mit einer Frist von 2 Wochen zum Ablauf des laufenden Kalendermonats zu kündigen. Auf Verlangen der Musikschule ist eine amtliche Meldebestätigung bzw. ein ärztliches Attest vorzulegen.
Die Musikschule kann den Vertrag kündigen, wenn:
- nach Auffassung der zuständigen Lehrkraft und der Schulleitung keine Aussicht auf weiteren Unterrichtserfolg besteht.
- Zahlungspflichtige mit mehr als einem Monatsentgelt mindestens zwei Wochen in Verzug sind
- nicht vorhersehbare Umstände eintreten, die die Musikschule nicht nur vorübergehend daran hindern, den Unterrichtsvertrag zu erfüllen.
Sämtliche Kündigungen – auch außerordentliche – bedürfen der Schriftform.
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Verein der Musikschule Wermelskirchen e.V. und die damit verbundene Entrichtung des jährlich fälligen Mitgliedsbeitrags ist Voraussetzung für die Teilnahme am Unterrichtsangebot der Musikschule. Hiervon ausgenommen sind Kurse, Workshops, Projekte und Kooperationsangebote. Bei Kündigung des Unterrichtvertrags endet die Mitgliedschaft im Verein automatisch zum Ende des Kalenderjahrs.
Schuljahr & Ferien
Das Schuljahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des darauffolgenden Jahres. Es ist in Schulhalbjahre, beginnend am 1. Oktober und am 1. März, unterteilt.
Während der für die allgemeinbildenden Schulen in NRW bestimmten Ferien und an Tagen, an denen an allen allgemeinbildenden Schulen in Wermelskirchen unterrichtsfrei ist, ruht auch der Unterricht an der Musikschule Wermelskirchen e.V.
Unterrichtsentgelt
Das Entgelt für den Unterricht bemisst sich nach der jeweils gültigen Entgeltordnung der Musikschule Wermelskirchen e.V. Für alle Unterrichtsentgelte gilt das zu erteilende SEPA Mandat als einzige Zahlungsmethode.
Wird die Entgeltordnung geändert und ergibt sich infolgedessen ein höheres Unterrichtsentgelt, kann der Unterrichtsvertrag zum Ablauf des letzten Tages vor Inkrafttreten der Entgeltordnung mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Ermäßigungen
Die Musikschule Wermelskirchen e.V. bietet auf ihre Unterrichtsentgelte Ermäßigungen für Inhaber*innen des Stadtpasses sowie Mehrfächerermäßigungen gemäß ihrer gültigen Entgeltordnung an. Die Kosten der Ermäßigungen trägt die Musikschule Wermelskirchen e.V.
Unterrichtserteilung und -ausfall
Fällt der Unterricht wegen Verhinderung/ Abwesenheit der Schülerin/ des Schülers aus, so kann dieser nicht nachgeholt werden. Im Verhinderungsfall ist die betreffende Lehrkraft oder die Verwaltung der Musikschule zu benachrichtigen.
Alle Schüler*innen der Musikschule mit Unterrichtsvertrag bekommen die gleiche Anzahl an Unterrichtseinheiten im Schuljahr, unabhängig vom Wochentag, an dem der Unterricht regulär stattfindet.
Wird die Stundenzahl von 37 Unterrichtsstunden beispielsweise durch Erkrankung der Lehrkraft nicht erreicht, kann der Unterricht nach Vereinbarung nachgeholt oder der überzahlte Unterricht auf Antrag erstattet werden sofern der Erstattungsbetrag die Mindestgrenze von € 10,- überschreitet. Stehen im laufenden Schuljahr weniger als 37 reguläre Unterrichtstage zur Verfügung, bieten die Lehrkräfte alternative Unterrichtstermine an. Bei bis zu drei angebotenen alternativen Nachholterminen gilt die Stunde als gegeben. Bei unterjähriger Unterrichtsaufnahme werden die Unterrichtseinheiten anteilig berechnet.
Ist die Unterrichtserteilung aufgrund von höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung in den Räumen der Musikschule Wermelskirchen e.V. oder anderer durch die Musikschule genutzter Unterrichtsräume in Präsenz nicht möglich, ist die Musikschule berechtigt unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten der Schüler*innen und unter Einhaltung der gültigen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) den Unterricht in digitaler Form zu erteilen.
Gesundheitsbestimmungen
Akut erkrankte Schüler*innen müssen dem Musikschulunterricht fernbleiben. Beim Auftreten ansteckender Krankheiten gelten die Gesundheitsbestimmungen für allgemeinbildende Schulen des Landes NRW (insbesondere Infektionsschutzgesetz).
Aufsicht
Eine Aufsicht besteht nur während der vereinbarten Unterrichtszeit. Sie beginnt mit der Begrüßung und endet mit der Verabschiedung im Unterrichtsraum durch die Lehrkraft.
Haftung / Unfall
Eine Haftung für im Zusammenhang mit dem Betrieb der Musikschule entstehende Schäden erfolgt im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung. Außerdem besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Unfallversicherung der Musikschule. Eine weitergehende Haftung der Musikschule für Ansprüche irgendwelcher Art besteht nicht, es sei denn, der Schaden ist auf ein vorsätzliches Handeln zurückzuführen.
II. Mietverträge
Mietvertrag für Leihinstrumente
Die Musikschule Wermelskirchen e.V. kann im Rahmen ihrer Möglichkeiten Musikinstrumente für Unterrichtszwecke vermieten. Der Mietvertrag wird schriftlich geschlossen.
Vertragsdauer, Kündigung
Bei der Berechnung der Mietzeiten und für die Mietzinsberechnung wird der Kalendermonat, in dem das Mietverhältnis beginnt, wie ein Kalendermonat mitberechnet. Dasselbe gilt auch im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses.
Der Vertrag wird auf die Dauer von höchstens 2 Jahren geschlossen. Sollte das Instrument nach Ablauf der Vertragsdauer von der Musikschule nicht benötigt und zurückgefordert werden, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum Ende des laufenden Schulhalbjahres.
Der Mieter kann das Mietverhältnis jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich kündigen.
Die Musikschule kann das Mietverhältnis fristlos kündigen,
- wenn der Mieter das Instrument nicht sorgsam behandelt
- wenn der Unterricht in dem entsprechenden Fach beendet wird
Der Mieter haftet für Schäden, die er dem Instrument durch grobe Fahrlässigkeit oder willentlich zufügt.
Die Leihgebühr richtet sich nach der gültigen Entgeltordnung der Musikschule Wermelskirchen e.V.
Instrumente können nur im Rahmen der Bestände der Musikschule ausgeliehen bzw. vermietet werden. Es besteht kein Anspruch auf ein Leihinstrument.
Für alle Leihgebühren gilt das zu erteilende SEPA Mandat als einzige Zahlungsmethode.
So erreichen Sie uns
Musikschule Wermelskirchen
Eich 6-8
42929 Wermelskirchen
Telefon: +49 (0)2196 882959-0
E-Mail: info@musikschule-wermelskirchen.de
Sprechzeiten
Mo., Di., Do., Fr.
9.00 – 12.00 Uhr
Di. & Do.
15.00 – 17.00 Uhr
außer in den Schulferien
Downloads
Alle Formulare finden Sie hier.

