FAQ
Schüler*innen/Eltern
Ich finde Simultanunterricht doof und möchte nur Einzelunterricht haben. Geht das?
Wir halten den Simultanunterricht für eine sehr gute und flexibel auf die Bedürfnisse des Schülers/ der Schülerin abstimmbare Unterrichtsform, die darüber hinaus vom Preis/Leistungsverhältnis überaus attraktiv ist. Sollte im Einzelfall trotzdem der Wunsch nach Einzelunterricht bestehen oder dieser aus pädagogischen Gründen temporär die bessere Unterrichtsform sein, kann Einzelunterricht als Instrumententicket gebucht werden und wird nach Verfügbarkeit zugeteilt.
Hat das neue Unterrichtskonzept inhaltliche Auswirkungen auf die EMP Angebote?
Grundsätzlich sind von dem neuen Konzept die EMP Angebote inhaltlich nicht betroffen.
Werden bestehende Gruppen weiter als Gruppe unterrichtet oder werden alle Unterrichte in Simultanunterricht umgewandelt?
Bestehende Gruppen können als Gruppe weiter unterrichtet werden. Die Unterrichtsdauer wird allerdings an das neue Blocksystem angepasst, was ggf. auch eine Anpassung des Entgeltes bedeutet. Alle Zahlen dazu stehen in der Entgeltordnung.
Eine 45 Minuten Einheit ist zu lang. Gibt es nicht auch kürzere Einheiten?
Nein! Wir bieten ab Oktober 2024 einheitlich Unterrichte von 45 Min Einheiten an. Im Simultanunterricht lassen sich durch die Kombination aus Einzel,- und Partnerunterricht und den Wechsel von Lern,- und Übephasen auch für jüngere Schüler*innen oder Schüler*innen mit Konzentrationsschwächen o.ä. effiziente Unterrichte gestalten.
Durch das zeitlich unflexiblere System kann ich den Unterricht nicht mehr so gut in meinem sowieso schon zu vollen Nachmittagsplan unterbringen. Wie kann mir die Musikschule entgegenkommen?
Wir versuchen natürlich innerhalb des gesteckten Rahmens, alle Wünsche zu berücksichtigen, müssen aber auch etwas Flexibilität der Schüler*innen erwarten können.
Wer ein Instrument lernt, kalkuliert ja sowieso im Idealfall ein tägliches Zeitfenster zum Üben ein und nicht nur einmal das Zeitfenster für den wöchentlichen Unterricht.
Wer haftet bei Schäden, die entstehen können, während die Lehrkraft nicht im Raum ist?
Wir werden in den Unterrichtsbedingungen verankern, dass Eltern für ihre Kinder haften. Sollte das Kind verhaltensauffällig, zu klein oder in irgendeiner Form eingeschränkt sein, steht es den Eltern frei, als Betreuungsperson mit im Raum zu bleiben. Auch Menschen mit Behinderung können ihre entsprechenden Betreuungspersonen gerne mitbringen.
Anfänger brauchen erstmal Einzelunterricht. Wie soll das gehen?
Der Simultanunterricht kann bei Bedarf zeitweise als Einzelunterricht gegeben werden, also quasi ohne Gruppenanteil. Das Prinzip, dass 2 Schüler simultan unterrichtet werden bleibt dabei bestehen. Eine andere Lösung wäre auch in diesem Falle ein Instrumententicket.
Das angedachte Zeitraster ist in Bezug auf z.B. OGS sehr ungünstig. Kann das nicht jede Lehrkraft für sich selbst festlegen?
Das angedachte Zeitraster ist noch nicht in Stein gemeißelt und somit grundsätzlich noch als Ganzes verschiebbar. Bei der Gesamtkonferenz am 11.09.2024 werden wir die Eckzeiten festlegen. Wir brauchen allerdings dieses Modulsystem, um eine Raumplanung überhaupt erst möglich zu machen.
Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Lehrerwechsel, bei Nichtgefallen des neuen Konzeptes oder bei Entgelterhöhung?
Es gibt das Sonderkündigungsrecht aus wichtigem Grund. Lehrerwechsel, Nichtgefallen des neuen Konzeptes und Entgelterhöhung fallen unter diese Regelung. Sie können in den ersten 3 Monaten nach Inkrafttreten der entsprechenden Änderungen mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Da die Kommunikation bzgl. der Änderungen insgesamt sehr kurzfristig erfolgt ist, verkürzen wir die reguläre Kündigungsfrist zum Ende des Musikschuljahres (30.09.) ebenfalls einmalig in 2024 auf 2 Wochen.
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